Grossadmiral Erich Raeder Taktstock Erweitern

Grossadmiral Erich Raeder Taktstock

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Erich Johann Albert Raeder (* 24. April 1876 in Wandsbek; † 6. November 1960 in Kiel) war ein deutscher Marineoffizier. Von 1928 bis 1943 war er Leiter des Oberkommandos der Marine und ab 1935 Oberbefehlshaber der Reichs- bzw. Kriegsmarine. Er erhielt am 30. Januar 1937 das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP.

Raeder wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagt, in drei Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. 1955 wurde er entlassen.

Zweiter Weltkrieg

Dennoch führte der angekündigte „volle Einsatz“ der wenigen vorhandenen Einheiten zu hohen Verlusten an Menschen und Material (Panzerschiff Admiral Graf Spee 1939, Schwerer Kreuzer Blücher 1940, Schlachtschiff Bismarck 1941) bei mäßigen Erfolgen, was bei Hitler zu immer schärfer werdenden Zweifeln an der Existenzberechtigung der größeren Überwasserschiffe führte. Nur mit Mühe konnte Raeder den „Führer“ noch beschwichtigen. Dessen ungeachtet erhielt er 1941 anlässlich seines 65. Geburtstags eine Dotation in Höhe von 250.000 Reichsmark.

Als am Jahresende 1942 ein Vorstoß des Panzerschiffes Lützow und des Schweren Kreuzers Admiral Hipper im Verband mit sechs Zerstörern in der Schlacht in der Barentssee kläglich scheiterte, bekam Hitler einen Wutanfall, warf der Marine Feigheit in ihrem Vorgehen vor und kündigte die Außerdienststellung und Verschrottung der Überwasserschiffe an.

Raeder, der das Scheitern seines Lebenswerkes erkannte und sich in seiner Ehre gekränkt fühlte, bat Hitler daraufhin um seinen Abschied. Dieser erfolgte am 30. Januar 1943. Raeder bekam vorher noch Gelegenheit, seine Positionen in einer Denkschrift zu verteidigen. Sein Nachfolger Karl Dönitz schaffte es, Hitler davon zu überzeugen, die großen Überwasserschiffe in Ausbildungseinheiten zu behalten und so vor der von Hitler schon befohlenen Verschrottung zu retten. Der Raeder verliehene Titel eines „Admiralinspekteurs“ war in der Marinehierarchie nicht vorgesehen, er hatte keinerlei Bedeutung und diente nur der Ehrenrettung des Großadmirals.

Verhaftung und Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zum Zeitpunkt der Kapitulation befand er sich zur Behandlung in einem Krankenhaus in Potsdam-Babelsberg. Nach seiner Entlassung im Mai 1945 stellte er sich der sowjetischen Besatzungsmacht. Am 23. Juni 1945 wurde er zunächst verhaftet und in das Lichtenberger Gefängnis verbracht. Im August 1945 wurden seine Frau Erika und er in die Sowjetunion geflogen und unter strengster Geheimhaltung in einem Landhaus in der Nähe Moskaus untergebracht, wo sie wie Gäste und nicht wie andere deutsche Kriegsgefangene behandelt wurden. Auf Veranlassung seiner Gastgeber verfasste Raeder mehrere Abhandlungen über die deutsche Marine vor und im Zweiten Weltkrieg. Angesichts dieser Behandlung waren die Raeders vollkommen überrascht, als sie am 17. Oktober 1945 nach Berlin gebracht wurden und Erich Raeder ins Justizgefängnis des Nürnberger Militärgerichtshofes überstellt wurde.

Raeder wurde im Hauptkriegsverbrecherprozess in den Anklagepunkten 1 („Gemeinsamer Plan oder Verschwörung“), 2 („Verbrechen gegen den Frieden“) und 3 („Kriegsverbrechen“) beschuldigt, nicht jedoch nach Punkt 4 („Verbrechen gegen die Menschlichkeit“). Das einstimmige Urteil vom 1. Oktober 1946 sprach Erich Raeder in den drei Anklagepunkten schuldig und verurteilte den 70-Jährigen zu lebenslanger Haft. Die wesentlichen Begründungen lauteten dabei:

  • Punkt 1 – „Gemeinsamer Plan“: Raeders Spitzenstellung als Chef eines Wehrmachtteils während der gesamten Friedenszeit des „Dritten Reiches“ und bis 1943; seine ideologische Nähe zum Nationalsozialismus, wie sie etwa in einer Rede Raeders vom 12. März 1939 zum Ausdruck kam („Schonungslose Kampfansage an den Bolschewismus und das Internationale Judentum“) sowie seine Anwesenheit bei zentralen Besprechungen, in denen Hitler seine Pläne enthüllte (siehe z. B. Hoßbach-Niederschrift sowie Besprechungen am 23. Mai und 22. August 1939).
  • Punkt 2 – „Verbrechen gegen den Frieden“: Seine tragende Rolle bei den Geheimrüstungen; die mutwilligen Verletzungen des Versailler Vertrages; der dramatisch angestiegene Marineetat und – vor allem – der Plan zur Invasion in Norwegen.
  • Punkt 3 – „Kriegsverbrechen“: Raeder ließ den uneingeschränkten U-Boot-Krieg führen, der zur Versenkung unbewaffneter Handelsschiffe und zur Beschießung von Schiffbrüchigen führte. Siehe bspw. den Athenia-Zwischenfall. Das Gericht kam bei ihm in Bezug auf die Zeitspanne bis 1943 zur gleichen Entscheidung wie im Fall Dönitz. Raeder gab zu, dass er den Kommandobefehl, der sich ausdrücklich nicht auf den Seekrieg bezog, weiterleitete und keinerlei Einspruch bei Hitler erhob.

Nach der Urteilsverkündung bat er den Alliierten Kontrollrat darum, sein Urteil in Erschießung umzuwandeln, musste jedoch seine Strafe im Kriegsverbrechergefängnis Spandau antreten.

Lebensende

Am 26. September 1955 wurde er aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen. Zunächst wohnte er mit Frau und Tochter in Lippstadt, bevor er später nach Kiel zog. 1957 veröffentlichte er unter dem Titel Mein Leben seine Memoiren, die überwiegend von dem ehemaligen Admiral Erich Förste geschrieben worden waren und der Rechtfertigung Raeders nach den Nürnberger Prozessen dienen sollten. Sie sollten auch dazu dienen, ein geschlossenes Bild der deutschen Marineführung im Zweiten Weltkrieg zu liefern, wozu auf Drängen der Herausgeber Auseinandersetzungen mit Dönitz, die Raeder in seine Memoiren einbringen wollte, unterdrückt wurden.

Er starb am 6. November 1960 in Kiel. Bei seiner Beerdigung in Kiel hielt auf Wunsch des Inspekteurs der Marine, Friedrich Ruge, Raeders Nachfolger als Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, der ehemalige Großadmiral Karl Dönitz, die Grabrede.

Sein Grab befindet sich auf dem Nordfriedhof Kiel.

Technische Daten

Länge50 cm
Gewicht4.5 kg CA.
Durchmesser12 cm

Feldmarschall Taktstöcke