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Wehrmacht ist die Bezeichnung für die Gesamtheit der Streitkräfte im nationalsozialistischen Deutschland. Die deutsche Wehrmacht ging durch das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht vom 16. März 1935 aus der Reichswehr hervor und wird seit August 1946 offiziell als aufgelöst betrachtet. Sie gliederte sich in Heer, Kriegsmarine und Luftwaffe.
„Wehrmacht“ war nach der Bedeutung der Wortteile lediglich ein anderes Wort für Streitmacht und wurde zumindest ab Mitte oder Ende des 19. Jahrhunderts so gebraucht. Im damaligen Sprachgebrauch wurden auch die Streitkräfte anderer Staaten als Wehrmacht bezeichnet, so beispielsweise die italienische Wehrmacht oder die englische Wehrmacht. Es taucht bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 für das deutsche Militär auf. Auch die deutsche Bundeswehr wurde anfänglich als neue Wehrmacht bezeichnet („Wehr“ ist ein Synonym für „Verteidigung“); zum Beispiel skizzierte am 12. November 1955 Verteidigungsminister Theodor Blank zur Gründung der Bundeswehr das politische Profil einer „neuen Wehrmacht“. Bis in die 1970er-Jahre wurde Wehrmacht auch noch in der ursprünglichen Bedeutung definiert; im allgemeinen Sprachgebrauch reduzierte sich der Begriff seitdem auf die Streitkräfte des nationalsozialistischen Staates.
Die Reichsverfassung von 1849 legte im § 19 (Reichsflotte) fest:
(2) Die Bemannung der Kriegsflotte bildet einen Teil der deutschen Wehrmacht. Sie ist unabhängig von der Landmacht.
Ebenso wurde in den Gesetzen über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr sowie vorläufigen Reichsmarine vom 6. März und 16. April 1919 von der Wehrmacht gesprochen.
Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919: Artikel 47. Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Vom 20. August 1919 datiert die Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister.
Im Gesetz über die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht vom 21. August 1920 hieß es dann in § 1: „Die deutsche Wehrmacht besteht aus der Reichswehr und der Reichsmarine.“
Schließlich besagte das Wehrgesetz vom 23. März 1921 in § 1 „(1) Die Wehrmacht der Deutschen Republik ist die Reichswehr. Sie wird gebildet aus dem Reichsheer und der Reichsmarine […]“.
Ab 1935 fanden die Begriffe Reichswehr und Reichsmarine im offiziellen Sprachgebrauch keine Verwendung mehr, um jeden Bezug auf die von den nationalsozialistischen Machthabern „Systemzeit“ genannte Periode der Weimarer Republik zu tilgen. Von 1936 bis 1944 gab es eine vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) herausgegebene Zeitschrift mit dem Namen „Die Wehrmacht“.