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Die Nahkampfspange des Heeres war eine deutsche Militärauszeichnung im Zweiten Weltkrieg und wurde per Verordnung vom 25. November 1942 durch Adolf Hitler gestiftet.
Die Stiftung erfolgte laut Verfügung als sichtbares Zeichen der Anerkennung des mit der blanken Waffe und Nahkampfmitteln Mann gegen Mann kämpfenden Soldaten, zugleich aber auch als Ansporn zur höchsten Pflichterfüllung. Ab dem 1. Dezember 1942 wurden alle Nahkampftage in das Soldbuch eingetragen. Als Nahkampftage galten alle Kampftage, an denen die ausgezeichneten Kämpfer Gelegenheit fanden, das Weiße im Auge des Feindes zu sehen, d. h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung zu stehen.[1] Bei Soldaten welche ununterbrochen an der Ostfront gekämpft hatten konnten die Nahkampftage ab dem 22. Juni 1941 gewertet werden.
1. Stufe (Bronze) 15 Nahkampftage
2. Stufe (Silber) 30 Nahkampftage
3. Stufe (Gold) 50 Nahkampftage
Alle Schlachten und Daten mussten offiziell von den zuständigen Chefs und Kommandeuren dokumentiert, beglaubigt und bestätigt werden, bevor eine Nahkampfspange verliehen werden konnte. Verleihungsbefugnis bestand ab dem Regimentskommandeur aufwärts.
a) alle Kampftage, an denen die auszuzeichnenden Kämpfer Gelegenheit fanden, „das Weiße im Auge des Feindes“ zu sehen, d. h. mit Nahkampfwaffen mit dem Gegner Mann gegen Mann im Kampf bis zur letzten Entscheidung gestanden zu haben.
b) Dieses konnte also im Großangriff, beim Spähtruppgang, in der Abwehr, bei einem einzelnen Meldegang, bei einem feindlichen Spähtruppunternehmen usw. gegeben sein.
c) Der Ort – bei den Gefechtsvorposten, im Vorfeld, in der Hauptkampflinie, in der Artillerie-Feuerstellung, im rückwärtigen Heeresgebiet (z. B. Partisanenkampf, der jedoch ab 4. August 1944 durch Befehl des OKH nicht mehr angerechnet werden durfte.Siehe Bandenkampfabzeichen) oder einem Überfall auf einen Lazarettzug oder eine Versorgungskolonne – spielte dabei keine Rolle.
Jeder Soldat, der ungeschützt und zu Fuß in eine der oben genannten Lagen gekommen war und sich hierbei bewährte, erfüllte die Anwartschaft auf die Spange. Zwar war die Definition des Nahkampfes vorgegeben, die Beurteilung und Dokumentierung eines solchen „Nahkampfes“ allerdings wurde der Truppe, d. h. dem kämpfenden Truppenverband an der Front, überlassen. Durch den harten Alltag an der Front kam es oft vor, dass Nahkampflisten unzuverlässig geführt und zu spät aktualisiert wurden, was dazu führte, dass viele Soldaten die ihnen zustehende Nahkampfspange verspätet oder überhaupt nicht erhielten. Mit der Verleihung der Goldenen Nahkampfspange war zudem ein Sonderurlaub von 21 Tagen verbunden. Nach Verleihung der Goldenen Nahkampfspange erfolgte auf Befehls Hitlers eine einjährige Versetzung an eine Truppenschule, damit diese Soldaten ihre Fronterfahrungen an andere Soldaten weitergeben konnten. Spätestens bei Verleihung der Goldenen Nahkampfspange war zu überprüfen, ob der Beliehene nicht auch gleichzeitig das Deutsche Kreuz in Gold zu erhalten hatte.