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Das Schnellboot-Kriegsabzeichen wurde am 30. Mai 1941 vom Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (OBdM) Großadmiral Erich Raeder gestiftet.
Der Stiftungserlass zum Schnellboot-Kriegsabzeichen wurde am 30. Mai 1941 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht. Der voller Wortlaut lautete:
1. Mit seemännischer Kühnheit und rücksichtslosen Einsatzwillen haben unsere Schnellboote viele erfolgreiche Vorstösse gegen den Feind unternommen und im schneidigen Angriffsfahrten manches britisches Kriegs- und Handelsschiff auf den Meeresboden geschickt. In Anerkennung dieser Taten ordne ich die Einführung eines Schnellboot-Kriegsabzeichens an.
2. Das Abzeichen kann den Schnellbootsbesatzungen (einschließlich der gefallenen oder verstorbenen Soldaten und sonstigen berechtigten Anwärtern) verliehen werden. Die Verleihung erfolgt durch den Führer der Torpedoboote.
3. Das Abzeichen wird zur Uniform wie das U-Boots-Kriegsabzeichen 1939 getragen.