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Das Fliegerschützenabzeichen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe, in der Regel Bordfunker, Bordmechaniker und Bordschützen, verliehen werden. Voraussetzung war der Erwerb eines gültigen Luftwaffenscheins mit Bordschützenausbildung.
Das Fliegerschützenabzeichen wurde am 26. März 1936 durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe Hermann Göring gestiftet und konnte an Angehörige der Luftwaffe, in der Regel Bordfunker, Bordmechaniker und Bordschützen, verliehen werden. Voraussetzung war der Erwerb eines gültigen Luftwaffenscheins mit Bordschützenausbildung.
War diese Voraussetzung nicht erfüllt, konnte die Auszeichnung auch ohne Blitzbündel und mit geschwärztem Kranz verliehen werden, wenn sich der genannte Personenkreis auf mindestens zehn Feind- bzw. Frontflügen bewährt hatte. Bei Verwundung war auch eine frühere Verleihung möglich.