Neu
Das Erdkampfabzeichen der Luftwaffe wurde am 31. März 1942 vom Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Hermann Göring, gestiftet und konnte an alle Angehörigen der Luftwaffe verliehen werden, die sich durch „ausgezeichnete Kampfleistungen“ im Erdkampf bewährt hatten.
Die Verleihung war nur für Einzelpersonen bestimmt und nicht ehrenhalber möglich. Weiterhin konnte das Erdkampfabzeichen ab 28. Januar 1943 auch an Angehörige des Luftnachrichten- sowie an Angehörige des Sanitätspersonals verliehen werden. Zusätzliches Verleihungskriterium war hierbei die besondere Bewährung bei der Versorgung und Bergung Verwundeter und Verletzter, auch unter Feindbeschuss. Ab dem 22. Februar 1943 war auch eine Verleihung postum möglich. Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb waren:
Teilnahme an Kampfhandlungen, die an drei verschiedenen Tagen in vorderster Front tapfer kämpfend
Als Kampfhandlungen, gleichgültig ob sie mit infanteristischen oder artilleristischen Waffen geführt wurden, galten Sturmangriffe oder Nahkämpfe (Mann gegen Mann)
Als Sturmangriff war dabei ein Angriff zu sehen, der mindestens zum Einbruch in die feindliche Stellung geführt hatte. Für schwere Infanterie- und Artilleriewaffen war der Begriff "Sturmangriff" erfüllt, wenn diese den Sturmangriff gemeinsam mit der stürmenden Truppe vorgetragen und durch ihren Einsatz im Nahkampfraum den Einbruch mit erzwungen hatte.
Die bloße Teilnahme an erfolgreichen Kampfhandlungen oder Verdienste in der Truppenführung genügten nicht zur Verleihung des Erdkampfabzeichens. Für Kämpfe gegen Luftziele kam die Verleihung des Erdkampfabzeichens nicht in Frage, sondern das Flakkampfabzeichen der Luftwaffe. Der Beliehene erhielt mit Aushändigung der Auszeichnung ein Besitzzeugnis.