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Die Dienstauszeichnung (Wehrmacht) war eine Dienst- und Treueauszeichnung für alle Angehörigen der Wehrmacht, d. h. aller drei Truppenteile Heer, Luftwaffe und Kriegsmarine, welche anlässlich des ersten Jahrestages der Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht von Adolf Hitler am 16. März 1936 per Verordnung gestiftet wurde.
Die Dienstauszeichnung der Wehrmacht wurde allen Angehörigen der Wehrmacht verliehen, die am Stichtag 16. März 1935, oder später im aktiven Wehrdienst gestanden hatten, wobei ein „Nichtehrenvolles Ausscheiden“ aus der Wehrmacht den Anspruch auf die Verleihung und das Tragen der Dienstauszeichnung ausschloss. Die Dienstauszeichnung wurde in den folgenden vier Klassen und einer am 10. März 1939 per Verordnung gestifteten Sonderklasse verliehen:
Diese Dienstauszeichnung wurde, wie alle bisherigen preußischen Dienstauszeichnungen an einem kornblumenblauen Ordensband an der linken Brustseite getragen, wobei auf dem Dienstauszeichnungsband und auf der Bandschnalle ein Miniaturadler in der Farbe der jeweilig verliehenen Klasse getragen wurde. Beim Heer und der Kriegsmarine war das also ein silberner Wehrmachtadler mit ausgebreiteten Schwingen für die 4- und 12-jährige Dienstzeit und ein goldener Adler bei 18- und 25-jähriger Dienstzeit. Bei 40-jähriger Dienstzeit war neben dem goldenen Adler zusätzlich ein halbkreisförmiger Eichenlaubkranz unterhalb des Adlers aufgelegt. Die Dienstauszeichnungen der Luftwaffe hatten statt des Heeresadlers einen Luftwaffenadler aufgelegt.