Die Polizei-Dienstauszeichnung (1938) war eine Dienstauszeichnung für alle Polizeivollzugsbeamten nach entsprechender vollendeter Dienstzeit von 8, 18 oder 25 Dienstjahren.
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Satzung der Polizei-Dienstauszeichnung
Artikel 1
Zweck der Dienstauszeichnung: Die Polizei-Dienstauszeichnung ist eine Anerkennung für langjährige treue Dienstleistung als Polizeivollzugsbeamter.
Artikel 2
Einteilung der Dienstauszeichnung: Die Polizei-Dienstauszeichnung wird in drei Stufen verliehen:
für achtjährige treue Dienstleistung die 3. Stufe,
für 18-jährige treue Dienstleistung die 2. Stufe,
für 25-jährige treue Dienstleistung die 1. Stufe.
Artikel 3
Form und Trageweise der Dienstauszeichnung: (1) Die Polizei-Dienstauszeichnung 3. Stufe ist eine runde, silberne Medaille, die auf der Vorderseite das Hoheitszeichen der Polizei in erhabener Prägung, auf der Rückseite die Umschrift: Für treue Dienste in der Polizei, in der Mitte die Zahl 8 zeigt. (2) Die Polizei-Dienstauszeichnung 2. Stufe ist ein silbernes Ordenskreuz, das in der Mitte das Hoheitszeichen der Polizei auf einem runden Mittelteil zeigt. (3) Die Polizei-Dienstauszeichnung 1. Stufe hat die gleiche Form wie die 2. Stufe, ist aber golden. (4) Die Dienstauszeichnung aller drei Stufen wird am kornblumenblauen Band auf der linken Brustseite getragen. (5) Das Band der 2. und 1. Stufe trägt das Hoheitszeichen der Polizei in der Farbe der betreffenden Dienstauszeichnung.
Artikel 4
Durchführungsbestimmungen: Die Durchführungsbestimmungen werden von mir erlassen. Berlin, den 30. Januar 1938. Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler, Der Reichsminister des Innern Frick.