Neu
Das SA-Sportabzeichen, später umbenannt in SA-Wehrabzeichen, diente in der Zeit des Nationalsozialismus als Auszeichnung für Männer, die sich gemäß der nationalsozialistischen Ideologie zur „Hebung der Volksgesundheit“ sportlich betätigten.
Der Erwerb des Abzeichens war bis 1935 an eine Mitgliedschaft in der SA gebunden, am 18. Februar 1935 bestimmte Hitler, dass es auch von Nicht-SA-Mitgliedern erworben und getragen werden darf. Jedoch musste das Training, wenn es nicht innerhalb des SA absolviert wurde, bei bestimmten, unter der Kontrolle der SA stehenden „Geländesport-Arbeitsgemeinschaften“ absolviert werden. Der Bewerber musste zwischen 18 und 35 Jahre alt und nach dem nationalsozialistischen Ideal „wehrwürdig“ sein. Er musste durch eine ärztliche Untersuchung für wehrtauglich befunden worden sein und sein Training durch einen Lehrscheininhaber nachweisen können. Die Ausbildung musste durch einen SA-Führer mit Prüfungsberechtigung beglaubigt werden.
Im Gegensatz zum bronzenen Abzeichen, das eine tatsächliche Sportauszeichnung war, waren die silbernen und goldenen Varianten Abzeichen, deren Erhalt an regelmäßige Wiederholungsübungen gebunden war.