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Der Verdienstorden vom Deutschen Adler, ab 1943 Deutscher Adlerorden, kurz DAO, war eine von Adolf Hitler am 1. Mai 1937 gestiftete Auszeichnung des Deutschen Reiches (1933–1945) für ausländische Staatsangehörige.
Die Eingangsworte der Stiftungsverordnung lauteten:
„Zur Ehrung ausländischer Staatsangehöriger durch das Deutsche Reich stifte ich den Verdienstorden vom Deutschen Adler. Die Einzelheiten der Ausgestaltung, Einteilung und Form der Verleihung des Ordens bestimmt die von mir erlassene Satzung.“
Der Verdienstorden vom Deutschen Adler wurde zur Ehrung ausländischer Staatsangehöriger, die sich um das Deutsche Reich verdient gemacht hätten, auf Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen von Hitler verliehen.
Die Klasseneinteilung des Deutschen Adlerordens erfuhr bis Kriegsende, abgesehen von der Ursprungsstiftung, zwei Ergänzungen bzw. Änderungen. Zunächst nur in Stufen gestiftet war die Einteilung des Deutschen Adlerordens vom 1. Mai 1937 bis 19. April 1939 folgende:
Am 29. April 1939 erfuhr die Satzung zur Einteilung des Ordens eine Erweiterung. So wurde die Sonderstufe des Großkreuzes in Gold eingeführt, deren Höchstzahl auf 16 Inhaber festgelegt wurde. Im übrigen trugen der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren bei besonderen Anlässen (Staatsempfängen usw.) diese Sonderstufe.[4] Die wichtigste Änderung war jedoch die Einführung der Schwerter, welche ausschließlich bei militärischen Verdiensten um das Deutsche Reich verliehen werden sollten. Demnach lautete die jetzige Einteilung:
Die letzte Änderung der Satzung zum Deutschen Adlerorden ist die Umbenennung der bisher verwendeten Stufen in Klassen. Bis Kriegsende war demnach die Klasseneinteilung des Ordens folgende: